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   BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56   

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BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56 (https://dejure.org/1958,54)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1958 - VI C 168.56 (https://dejure.org/1958,54)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1958 - VI C 168.56 (https://dejure.org/1958,54)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 53 Abs. 1 S. 1, § 81a

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 164
  • DVBl 1958, 799
  • DÖV 1959, 21
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG, durch die Mehrstaatigkeit vermieden werden soll, kann die Einbürgerung Staatenloser voraussetzungsgemäß nicht hindern (BVerwGE 7, 164 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 168/56]).

    Eine gemeinsame Staatsangehörigkeit fördert regelmäßig die Einheit und den Zusammenhalt der im Inland lebenden Familie (BVerwGE 7, 164 ).

  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 98.62

    Eintritt in den berufsmäßigen Wehrdienst ohne Begründung der förmlichen

    Gleichwohl könne ausnahmsweise ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst im Sinne des § 53 Abs. 1 G 131 auch dann angenommen worden, wenn der sich Verpflichtende mit seinem Diensteintritt den soldatischen Beruf als Hauptberuf gewählt habe, sich also für längere Zeit dem Wehrdienst berufsmäßig habe widmen wollen, und wenn der Dienstherr ihn die Möglichkeit hierzu habe eröffnen wollen (zu vgl. BVerwGE 7, 164 und Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1959 - BVerwG VI C 183.56 und 186.57 -).

    Vielmehr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 7, 164 und 214 sowie Urteil vom 18. Februar 1959 - BVerwG VI C 183.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 11]) zutreffend erkannt, daß in Ausnahmefällen ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst auch ohne Begründung der förmlichen Rechtsstellung eines Berufssoldaten erfolgen konnte, nämlich in den Fällen, in denen der sich Verpflichtende mit seinem Diensteintritt den soldatischen Beruf als Hauptberuf gewählt hat, sich also für längere Zeit dem Wehrdienst berufsmäßig widmen wollte, und der Dienstherr dem Diensteintritt die gleiche Bedeutung beigemessen hat, d.h. dem sich Verpflichtenden die Möglichkeit hierzu eröffnen wollte.

    Das ergibt sich daraus, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt ausgeführt worden ist, der sich Verpflichtende müsse mit seinem Diensteintritt den soldatischen Beruf als Hauptberuf gewählt, also die Laufbahn eines Berufssoldaten eingeschlagen haben und der Dienstherr müsse "dem Diensteintritt die gleiche Bedeutung beigemessen haben" (vgl. BVerwGE 7, 164 [165]).

  • BVerwG, 23.04.1959 - VI C 358.57

    Rechtsmittel

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die förmliche Rechtsstellung als Berufssoldat erworben worden ist (Urteil des Senatsvom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 - [BVerwGE 7, 164]), ist von den im fraglichen Zeitpunkt geltenden Rechtsnormen auszugehen.

    Bereits in dem Urteil des Senatsvom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 (BVerwGE 7, 164 ff.) - ist ausgeführt, daß ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 - von Ausnahmefällen abgesehen - nur vorliegt, wenn die förmliche Rechtsstellung als Berufssoldat begründet worden ist.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß die Ausbildung in der KWA nach ihrem Ausbildungs- und Eignungsprüfungszweck (vgl. hierzu auch BVerwGE 7, 164 [167 oben]) die Übernahme des Klägers in die von ihm erstrebte Laufbahn als berufsmäßiger Sanitätsoffizier erst vorbereiten sollte, ähnlich, wie dies in bezug auf die Laufbahn der berufsmäßigen Truppenoffiziere bei den Angehörigen des früheren preußischen Kadettenkorps der Fall war, die trotz dessen militärischer Organisation nicht Personen des Soldatenstandes waren.

  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Davon gehen die Verwaltungsvorschriften vom 9. Mai 1952 (GMBl. S. 81) - VV - zutreffend aus (VV zu § 53, Nr. 1), und das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - und vom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 -).

    Insbesondere müssen diese ergeben, daß der sich Verpflichtende den Willen hatte, für längere Zeit sich dem Wehrdienst berufsmäßig zu widmen, und daß ihm die Möglichkeit hierzu durch den Dienstherrn eröffnet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1958 - BVerwG VI C 168.56 -).

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62

    Rechtsmittel

    Bei den Ergänzungsoffizieren beginne der berufsmäßige Wehrdienst mit der Probedienstleistung; die Zeit der vorangegangenen Auswahlübung bleibe unberücksichtigt (hierzu Hinweis auf BVerwGE 7, 164).

    Das angefochtene Urteil steht insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 164 und 214), indem es auf das frühere - irrevisible - Wehrrecht abgestellt hat.

  • BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69

    Berufssoldatenstatus als Voraussetzung einer Versorgung nach § 53 Abs. 2 S. 1

    Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die Frage, ob der Kläger im Zeitpunkt seiner schweren Verwundung (6. Juni 1942) die förmliche Rechtsstellung eines Berufssoldaten erlangt hatte, nach dem damals geltenden Wehrrecht zu beantworten ist (vgl. BVerwGE 7, 164 und 7, 214; Urteile vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 358.57 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 12], vom 29. September 1960 - BVerwG II C 89.59 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 40.62 - [Buchholz 234 § 1 G 131 Nr. 45]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen indes gegen die Heranziehung der DB zu § 3 Abs. 1 WFVG für die Definition des Berufssoldatenstatus keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwGE 7, 164 [165] und BVerwGE 7, 214 [215] und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 33.68

    Von der Einteilung in eine bestimmte Versehrtenstube abhängige Verwendbarkeit

    "Gleichwohl", so meint das Berufungsgericht, habe der Kläger im Unfallzeitpunkt bereits "berufsmäßigen Wehrdienst" im Sinne der durch das Urteil BVerwGE 7, 164 eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - zur Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 - geleistet.

    (Vgl. BVerwGE 7, 164 [165] und BVerwGE 7, 214 [215]; daß in der letztgenannten Entscheidung der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 53 G 131 von Berufssoldaten "nach dem damals geltenden Wehrrecht [Wehrgesetz vom 21. Mai 1935]" gesprochen hat, ist ersichtlich nur eine mißverständliche Formulierung, mit der in Wirklichkeit lediglich der Herrschaftsbereich des Wahlgesetzes gemeint war, nicht aber dieses Gesetz trotz seiner vom Berufungsgericht hervorgehobenen Unergiebigkeit hierfür als Fundstelle für eine Definition des Begriffes "Berufssoldat" herangezogen werden sollte.) - Jedenfalls konnte durch jene nur negativ abgrenzenden Darlegungen des Berufungsgerichts nicht die erforderliche positive Rechtsfeststellung ersetzt werden, daß hier ein Berufssoldatenverhältnis des Klägers zu bejahen sei.

  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 163.62

    Rechtsmittel

    Insoweit befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem auch in § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 verwendeten Begriff des erstmaligen berufsmäßigen Eintritts in den Wehrdienst (BVerwG, Urteil vom 29. April 1965 - BVerwG II C 98.62 - mit Hinweis auf BVerwGE 7, 164 und 214, sowieUrteil vom 18. Februar 1959 - BVerwG VI C 183.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 11] mit weiteren Nachweisen).

    Dies ergibt sich schon aus der wiederholten Darlegung des Bundesverwaltungsgerichts, der Bewerber müsse mit seinem Diensteintritt die hauptberufliche Laufbahn eines Berufssoldaten eingeschlagen und der Dienstherr müsse "dem Diensteintritt die gleiche Bedeutung beigemessen haben" (BVerwGE 7, 164 [165]).

  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 150.61

    Rechtsmittel

    Ausgehend von diesen Zweck der Stichtagsregelung und davon, daß § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 in seinem weiteren Wortlaut ("... in ein Beamtenverhältnis oder in den Dienst der Landespolizei berufen ...") erkennbar auf die Begründung des Status, nicht auf den Diensteintritt abstellt, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, an der auch hier festgehalten wird, ausgeführt, daß in der Regel der Zeitpunkt, in dem die förmliche Rechtsstellung eines Berufssoldaten begründet wurde, den erstmaligen Eintritt in den Wehrdienst im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 darstellt (z.B. BVerwGE 7, 164 [165]).

    Denn in diesen Fällen wird nach der vorerwähnten Rechtsprechung die in der Regel bereits für die Zeit vor dem 8. Mai 1935 zu fordernde - und allein ausreichende - Begründung der förmlichen Rechtsstellung eines Berufssoldaten durch die Wehrdienstausübung und durch die Begründung eines hauptberuflichen - möglicherweise auch nur zivilrechtlichen - Dienstverhältnisses ersetzt, das von allen Beteiligten zum Zwecke einer hauptberuflichen Verwendung des Betroffenen als Soldat eingegangen wurde (so BVerwGE 7, 164 [165] und das in dieser Sache ergangeneUrteil des erkennenden Senats vom 10. November 1960 - BVerwG II C 81.58 - mit Hinweis aufUrteil vom 12. Januar 1960 - BVerwG II C 273.57 -).

  • BVerwG, 22.03.1961 - II B 56.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon entschieden, daß das Gesetz zu Art. 131 GG den Begriff des Berufssoldaten dem früheren Recht entnommen hat, und geklärt, in welchen Zeitpunkt ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst erfolgt ist, sowie daß hierfür das am Eintrittstage geltende Wehrrecht maßgebend ist (BVerwGE 7, 164 und 7, 214, Urteile des beschließenden Senatsvom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 200.57 - undvom 10. November 1960 - BVerwG II C 81.58 - mit weiteren Nachweisen).

    Der Kläger entnimmt eine abweichende Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts demUrteil vom 16. Juli 1958 (BVerwG VI C 168.56 = BVerwGE 7, 164), nach dem ein berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst ausnahmsweise auch schon vor Erlangung der förmlichen Rechtsstellung als Berufssoldat vollzogen sein kann.

  • BVerwG, 10.11.1960 - II C 81.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67

    Verzögerte Ausbildung durch Wehrdienst auf Zeit - Anspruch auf Kinderzuschlag bei

  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66

    Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren

  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 100.65

    Anwendungsbereich der Regeln des prima-facie-Beweises - Anscheinsbeweis bei

  • BVerwG, 11.05.1960 - VI C 83.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.12.1959 - VI C 132.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 05.12.1969 - VI B 17.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.03.1984 - 6 CB 103.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79

    Begünstigender Verwaltungsakt - Beweislast bei Rücknahme - Eidesstattliche

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 27.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1962 - II C 70.61

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Aufhebbarkeit eines begünstigenden

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 198.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1959 - VI C 183.56

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 07.07.1993 - 1 UE 2368/88

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Anerkennung amtloser Zeiten

  • BVerwG, 22.04.1966 - II C 84.64

    Mangelnde Aufklärung des Sachverhaltes bei unterbliebener Parteivernehmung -

  • BVerwG, 17.09.1968 - II B 74.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 11.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 127.62

    Zuerkennung von Rechten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

  • BVerwG, 12.07.1962 - II CB 66.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1961 - II C 171.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1972 - II B 27.72

    Beweisanforderungen bei Geltendmachung von Rechten aus dem Gesetz zur Regelung

  • BVerwG, 16.03.1972 - II C 10.72

    Anspruch auf Festsetzung des Jubiläumstages für ein 25-jähriges Dienstjubiläum

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 68.68

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erstrebung der Übernahme als

  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.1959 - VI C 27.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1959 - II C 370.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1959 - VI C 186.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.10.1958 - II C 200.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.10.1986 - 6 B 79.86

    Bestimmung der Anforderungen an einen Nachweis anspruchsbegegründender Tatsachen

  • BVerwG, 10.02.1966 - II C 5.64

    Berufsmäßiger Eintritt in den Wehrdienst vor dem 8. Mai 1935 trotz nur

  • BVerwG, 14.12.1961 - II B 19.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.11.1958 - II C 191.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.05.1960 - VI CB 19.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII B 65.68

    Entlassung verheirateter Beamtinnen als allgemeiner Verfolgungstatbestand -

  • VG Braunschweig, 26.04.1968 - III A 160/67

    Anspruch auf Fortzahlung einer bisher gewährten Hinterbliebenenrente nach dem G

  • BVerwG, 12.01.1960 - II C 273.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 44.58

    Rechtsmittel

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